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   BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11   

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https://dejure.org/2012,41133
BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11 (https://dejure.org/2012,41133)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11 (https://dejure.org/2012,41133)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2012 - 26 W (pat) 503/11 (https://dejure.org/2012,41133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren "Vivendi/VIVANDA Ja natürlich (Wort-Bildmarke)" - keine Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung der Marke "Vivendi" für Waren der Klasse 20 (Möbel, Spiegel, Bilderrahmen usw.) und Klasse 25

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "Vivendi/VIVANDA Ja natürlich (Wort-Bildmarke)" - keine Verwechslungsgefahr -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren "Vivendi/VIVANDA Ja natürlich (Wort-Bildmarke)" - keine Verwechslungsgefahr -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11
    In dieser Vokalfolge unterscheiden sich beide Markenwörter - trotz des gleichen Vokals in der Anfangssilbe - ganz erheblich, weil die angegriffene Marke in den Folgesilben jeweils weitere hellklingende Vokale aufweist, während die Widerspruchsmarke in diesen Silben jeweils den dunkler klingenden Vokal "A" enthält, zumal in der auffälligen Folge "A A" (vgl. BGH GRUR 1990, 367, 370, - alpi/Alba Moda).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 905 - Pantohexal; GRUR 2010, 235 AIDA/AIDU).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11
    Für die Beurteilung der bildlichen Ähnlichkeit kombinierter Wort-Bild-Marken mit einer Wortmarke ist auf den bildlichen Gesamteindruck der kombinierten Marke abzustellen, wobei grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich der Verkehr bei der visuellen Wahrnehmung einer Wort-Bild-Marke ausschließlich an dem Wort orientiert, ohne den Bildbestandteil mit in sein Erinnerungsbild aufzunehmen (BGH GRUR 2008, 254, 257, Nr. 36 - THE HOME STORE; GRUR 2008, 903, 904, Nr. 24 - SIERRA ANTIGUO).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 905 - Pantohexal; GRUR 2010, 235 AIDA/AIDU).
  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH GRUR 2010, 933 - Barbara Becker; BGH GRUR 2012, 64 - Maalox/Melox-GRY).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (EuGH GRUR 2010, 933 - Barbara Becker; BGH GRUR 2012, 64 - Maalox/Melox-GRY).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11
    Für die Beurteilung der bildlichen Ähnlichkeit kombinierter Wort-Bild-Marken mit einer Wortmarke ist auf den bildlichen Gesamteindruck der kombinierten Marke abzustellen, wobei grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich der Verkehr bei der visuellen Wahrnehmung einer Wort-Bild-Marke ausschließlich an dem Wort orientiert, ohne den Bildbestandteil mit in sein Erinnerungsbild aufzunehmen (BGH GRUR 2008, 254, 257, Nr. 36 - THE HOME STORE; GRUR 2008, 903, 904, Nr. 24 - SIERRA ANTIGUO).
  • BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 503/11
    Der Gesamtklang eines Wortes stellt nicht nur die bloße Summe einzelner Lautmerkmale dar, sondern bildet ein mit den Mitteln der Sprache nur schwer ausdrückbares Klanggefüge sich gegenseitig beeinflussender und teilweise miteinander verschmolzener Laute, die in ihrer Verbindung trotz formaler Gemeinsamkeiten oder Ähnlichkeiten oftmals ein insgesamt andersklingendes Ganzes ergeben (BGH GRUR 1962, 522, 523 Ribana).
  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 49/12

    OTTO CAP - Markenverletzungsstreit: Ausnutzung eines bekannten

    Für die Annahme einer Ähnlichkeit zwischen Einzelhandelsdienstleistungen und den auf sie bezogenen Waren reicht es aus, dass sich die Dienstleistungen auf die entsprechenden Waren beziehen und die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund dieses Verhältnisses annehmen, die Waren und Dienstleistungen stammten aus denselben Unternehmen (vgl. zur Branchenähnlichkeit nach § 15 Abs. 2 MarkenG BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 55/10, GRUR 2012, 635 Rn. 16 = WRP 2012, 712 - METRO/ROLLER's Metro; zu Art. 8 Abs. 1 Buchst. b GMV EuG, GRUR Int. 2009, 421 Rn. 53 bis 58; GRUR-RR 2011, 253 Rn. 32 ff.; zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG BPatG, Beschluss vom 14. November 2012 - 26 W (pat) 503/11, juris Rn. 25; BPatG, GRUR-RR 2013, 430, 432).
  • OLG Hamburg, 26.07.2018 - 3 U 79/15

    ELLE vs. CellePhone - Markenrechtliche Unterlassung wegen Verwechselungsgefahr

    Für die Annahme einer Ähnlichkeit zwischen Einzelhandelsdienstleistungen und den auf sie bezogenen Waren reicht es aus, dass sich die Dienstleistungen auf die entsprechenden Waren beziehen und die angesprochenen Verkehrskreise auf Grund dieses Verhältnisses annehmen, die Waren und Dienstleistungen stammten aus denselben Unternehmen (vgl. zur Branchenähnlichkeit nach § 15 Abs. 2 MarkenG BGH, GRUR 2012, 635, Rn. 16 - METRO/ROLLER"s Metro; zu Art. 8 Abs. 1 lit. b) GMV EuG, GRUR Int 2009, 421, Rn. 53-58; EuG, GRUR-RR 2011, 253, Rn. 32 ff.; zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, BPatG, BeckRS 2013, 00629, juris-Rn. 25; BPatG, GRUR-RR 2013, 430, 432 - Konzume/Konsum; BGH, GRUR 2014, 378, Rn. 39 - OTTO CAP).
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